Aktuelles

Haubergsordnung der Waldgenossenschaft Anzhausen

 

Aufarbeitung

Das Holz ist bis Ende April aufzuarbeiten, nicht aufgearbeitetes Holz wird ohne Ausgleich wieder verkauft.

  1. Der Abraum ist bis zu einer Stärke von ca. Ø4cm aufzuarbeiten.
  2. Der restliche Abraum kann um Bäume, die stehen bleiben gepackt werden.
  3. Der Abraum ist nach Anweisung zu beseitigen oder abzulegen, es wird im Aushang veröffentlicht.

 

Rücken des Holzes

  1. Das Holz ist so aus dem Wald zu transportieren, ohne das andere Bäume beschädigt werden.
  2. Fahrspuren sind zu versetzen, um tiefere Fahrrillen zu vermeiden.
  3. Wird bei ständiger Nässe das Holz abgefahren und es entstehen Schäden, wird der Weg auf Kosten des Verursachers wieder hergestellt.

 

Lagerung des Holzes

  1. Das Holz soll nicht im Bestand gelagert werden.
  2. Möglichkeit zur Lagerung besteht am Wegrand (oder Böschungskante) bis 2,5m in den Wald.
  3. Holz nicht im Fahrbahnrand oder an Wendeplätzen lagern (LKW Mindestfahrbreite 3,5m).
  4. Das gelagerte Holz sollte mit einer farblich zur Natur passenden Abdeckung versehen werden.
  5. Die Abdeckung ist ausreichend zu sichern.
  6. Der Lagerplatz ist nach dem Schneiden des Holzes sauber zu verlassen.
  7. Das Holz darf für einen Zeitraum von max. 2 Jahren nur dort gelagert werden, wo es aufgearbeitet wurde.

 

Sicherheit

 Der Sägeschein muss der Waldgenossenschaft vorgelegt werden.

  1. Schutz- und Sicherheitskleidung sind bei der Arbeit zu tragen.
  2. Es gelten die Sicherheitsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

 

Bei nicht Einhalten der Haubergsordnung ist der Wald unverzüglich zu verlassen.

Ausnahmen und Änderungen vorbehalten.

 

Januar 2014                                                Waldgenossenschaft Anzhausen

 

Diese Haubergsordnung können Sie hier als PDF Dokument herunterladen.

 

Darüber hinaus können Sie hier die Sicherheitsbestimmungen bei der Brennholzaufarbeitung des Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein in Zusammenarbeit mit uns als PDF Dokument herunterladen.

 

 

Forstkarte

                                                              

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Herzlich Willkommen

auf den Seiten der

Waldgenossenschaft Anzhausen

und der

Waldgenossenschaft Altsohlstätten Anzhausen

 

 

 

 

Auf diesen Seiten finden Sie einen Überblick über aktuelle Ereignisse und allgemeine Informationen zur Waldgenossenschaft.

 

Der Wald in der Gemarkung Anzhausen ist in 2 Waldgenossenschaften aufgeteilt, die Waldgenossenschaft Anzhausen und die Waldgenossenschaft Altsohlstätten Anzhausen.

Die Größere der beiden ist die WG Anzhausen. Sie hat eine Fläche von ca. 350 ha. Das Genossenschaftsvermögen ist in 2304 Haubergspfennige unter den Anteilseignern verteilt.

Die WG Altsohlstätten Anzhausen ist mit 9,5ha die deutlich kleinere Genossenschaft. Hier ist das Genossenschaftsvermögen in 43 Anteilen unter den Anteilseignern verteilt.

Beide Genossenschaften werden von einem Vorstand gemeinsam geführt.

Vorstand

 

Daniel Seip

1. Vorsitzender (Waldvorsteher)

Wahbach 8

57234 Wilnsdorf

 

Tel.:0160 8235968

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Gustav Schreiber

1. Beisitzer

Anzhausener Strasse 13

57234 Wilnsdorf

 

Tel.:0175 3625557

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Erwin Kölsch

2. Beisitzer

Wahbach 22

57234 Wilnsdorf

 

Tel.:0170 2818544             

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Rechner

 

Rudolf Schwunk

Anzhausener Strasse 25

57234 Wilnsdorf

 

e-Mail: kommt noch