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Aufrund der Veräußerung von erheblichen Käferholzmengen sind in vielen Forstbetrieben in den letzten Jahren hohe Gewinne entstanden. Um steuerliche Nachteile aus größeren Gewinnschwankungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu verringern, bietet der Gesetzgeber eine Tarifglättung an. Die Regelung ermöglicht eine durchschnittliche Versteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für einen Betrachtungszeitraum von 3 Jahren. Diese Tarifermäßigung kann nur auf Antrag gewährt werden. Den Vordruck Anlage 32c findet ihr hier.
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Bankverbindung der Waldgenossenschaft Anzhausen
Volksbank im Siegerland
IBAN: DE67 4476 1534 5710 1400 01
Bankverbindung der Waldgenossenschaft Altsohlstätten Anzhausen
Volksbank im Siegerland
IBAN: DE94 4476 1534 5710 1400 00
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