Aktuelles

Aufrund der Veräußerung von erheblichen Käferholzmengen sind in vielen Forstbetrieben in den letzten Jahren hohe Gewinne entstanden. Um steuerliche Nachteile aus größeren Gewinnschwankungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu verringern, bietet der Gesetzgeber eine Tarifglättung an. Die Regelung ermöglicht eine durchschnittliche Versteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für einen Betrachtungszeitraum von 3 Jahren. Diese Tarifermäßigung kann nur auf Antrag gewährt werden. Den Vordruck Anlage 32c findet ihr hier.

 

 

Bankverbindung der Waldgenossenschaft Anzhausen

Volksbank im Siegerland

IBAN: DE67 4476 1534 5710 1400 01

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Volksbank im Siegerland

IBAN: DE94 4476 1534 5710 1400 00

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